Vorschriften
Kennen Sie Ihre Verpflichtung zur Sicherung Ihres Ladegutes?
Die gesetzliche Forderung zur Ladungssicherung ergibt sich aus dem § 31 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und dem § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Diese besagen, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Die Seminarreihe „Ladungssicherung“ von Feig möchte erreichen, dass Sie und Ihre Ladung sicher ans Ziel kommen.
In den Seminaren lernen Sie, wie Sie Ihre Fahrzeuge richtig beladen und die Ladung den Vorschriften entsprechend sichern. Wir stellen Ihnen flexible Ladungssicherungssysteme vor, die auch zur Nachrüstung in bestehende Fahrzeuge geeignet sind.
Kontrollen
Gut gesichert in die Ladungssicherungskontrolle
Die Seminarteilnehmer werden über die geltenden Rechtsvorschriften informiert und auf den erhöhten Kontrolldruck auf Autobahnen und Bundesstraßen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vorbereitet.
- Mit dem im Seminar vermittelten Wissen erhalten die Teilnehmer Rechtssicherheit
Durch die Kontrollen von Polizei und BAG können bei unzureichender Ladungssicherung folgende Strafen drohen:
- Bis zu 4 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) für Fahrer und Halter
- Führerscheinentzug des Fahrers und Halters
- Geldstrafe für Fahrer und Halter
- Gewinnabschöpfung für Halter
